Bestattungs-Institut Fritz Rubart e.K.

Vorsorge

 

 

 

  Selbstbestimmung

  Vorzusorgen heißt, selber zu entscheiden. Teilen Sie rechtzeitig Ihrer Familie

  Ihre Vorstellungen mit und hinterlegen Sie Ihre schriftlichen Verfügungen an

  einem neutralen Ort. Mit einer Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Ange-

  hörigen und haben die Gewähr, dass eine Beerdigung nach Ihren Wünschen

  gestaltet wird. Wir beraten Sie vorab unverbindlich, auch bezüglich einer vor-

  zeitigen Finanzierung durch Versicherungen oder Einzahlungen in die

  Deutsche Bestattungstreuhand.

 

 

         


 

  ► Einen Mustervertrag für eine Bestattungsvorsorge über die

  Deutsche Bestattungstreuhand können Sie hier herunterladen.

  Im Downloadbereich finden Sie in unseren INFO-Dokumenten

  weitere allgemeine Informationen zum Thema Vorsorge. Gerne

  senden wir Ihnen entsprechende Unterlagen auch per Post zu.

 

► Wie es funktioniert:

 +

Nachdem Sie mit unserem Institut einen Bestattungsvorsorgevertrag

geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige

Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem von uns

erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt

über unser Institut oder direkt an die Treuhand.

 +  

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe

wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kri-

terien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen

angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die

Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt,

d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungs-

kosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen

Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche

Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens

aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem

stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich

über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

 +  

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen

Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages

ausgezahlt.

 +  

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung

erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

 

  Sie haben weitere Fragen zum Thema Vorsorge? Sie können uns jederzeit

  gerne anrufen unter Tel. 0800 / 3 78 22 78 (gebührenfrei).

 

  ► Informationen zur Deutschen Bestattungstreuhand

  Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung

  des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kura-

  toriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit

  und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder

  gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhand-

  einlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften

  deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende

  Bestätigung. Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.